Ausfallhonorar
Ich arbeite nach Bestellsystem,d.h. es wird ein Beratungszeitraum zu einer fest vereinbarten Zeit reserviert. Sollten sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so wird bei einer Absage von weniger als 48 h vor dem Termin oder bei Nichterscheinen, die Sitzung in voller Höhe berechnet (§ 615 S. 1, S. 2 BGB).